vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Vergabekontrollzuständigkeit bei (mehrheitlich) privaten Sektorenauftraggebern und zur Antragsbindung beim EV-Antrag

VergaberechtReinhard Grasböck (Glosse)ZVB 2005/78ZVB 2005, 235 - 238 Heft 9 v. 1.9.2005

Zusammenfassung: Die Flughafen Wien AG stellt eine mehrheitlich private Auftraggeberin und durch die Genehmigung eines Zivilflugplatzes eine Sektorenauftraggeberin dar, deren Auftragsvergaben der Vergabekontrollkompetenz des Bundesvergabeamts untergeordnet sind. Für das Bundesvergabeamt besteht keine Bindung an den EV-Antrag und die darin beantragten Sicherungsmaßnahmen; ein amtswegiger Zuspruch weniger Sicherungsmaßnahmen ist daher zulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!