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Zur Auftraggebereigenschaft beim Neubau des Stadions Klagenfurt

VergaberechtReinhard Grasböck (Glosse)ZVB 2005/66ZVB 2005, 201 - 204 Heft 7 und 8 v. 1.8.2005

Zusammenfassung: Durch die Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung im eigenen Namen für die Neuerrichtung des Stadions Klagenfurt durch die Stadtgemeinde Klagenfurt ergibt sich deren Auftraggeberstatus und die Zuständigkeit der Vergabekontrollbehörden.

Rechtsgrundlagen: § 20 Z 4 BVergG 2002; § 135 Abs 2 BVergG 2002; Art 14b B-VG

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