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ZVB-Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2005/62ZVB-LSK 2005, 175 Heft 6 v. 1.6.2005

Zusammenfassung: Nach der Beendigung des Vergabeverfahrens durch den Widerruf der Ausschreibung kann die Feststellung der Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung nicht mehr beantragt werden.

Rechtsgrundlagen: § 113 Abs 3 BVergG 197

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