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ZVB-Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2005/68ZVB-LSK 2005, 176 Heft 6 v. 1.6.2005

Zusammenfassung: Nach der Beendigung des Vergabeverfahrens durch den Widerruf der Ausschreibung kann die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung nicht mehr beantragt werden.

Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 1 BVergG 2002; § 162 Abs 2 BVergG 2002; § 162 Abs 5 BVergG 2002

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