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Gleichzeitigkeit der Verständigungen über nachprüfungsverfahren

VergaberechtFranz Pachner (Glosse)ZVB 2005/62ZVB 2005, 191 - 192 Heft 6 v. 1.6.2005

§ 5 Abs 2 TVergNrG; § 163 Abs 2 BVergG; § 13 Abs 3 AVG; § 8 Abs 2 Z 3 Tir VNPG

Die Inkenntnissetzung des Auftraggebers über Geltendmachung eines Nachprüfungsantrags eine halbe Stunde nach dessen Einbringung ist rechtzeitig. Eine fehlende Versandbestätigung über die Information bezüglich der Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens begründet einen behebbaren Mangel.

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