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Keine Feststellung der Nichterteilung des Zuschlags an den Bestbieter bei Widerruf der Ausschreibung nach dem BVergG 1997

VergaberechtViktoria Mugli-Maschek (Glosse)ZVB 2005/58ZVB 2005, 176 - 183 Heft 6 v. 1.6.2005

Zusammenfassung: Nach der Beendigung des Vergabeverfahrens durch den Widerruf der Ausschreibung kann die Feststellung der Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung nicht mehr beantragt werden.

Rechtsgrundlagen: § 113 Abs 3 BVergG 197

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