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Die Festlegung von Mindestanforderungen ist auch im Unterschwellenbereich Voraussetzung für die Vergleichbarkeit von Alternativangeboten

Vergaberecht(Glosse)ZVB 2005/51ZVB 2005, 155 - 156 Heft 5 v. 1.5.2005

§ 69 Abs 1 BVergG 2002; § 69 Abs 2 BVergG 2002; Art 19 Abs 2 RL 93/37/EWG

Die Eignungsprüfung von Alternativangeboten setzt die Festlegung von Mindestanforderungen voraus. Die Ersichtlichmachung des Leistungszwecks in den Ausschreibungsbedingungen kann nicht als Festlegung von Mindestanforderungen qualifiziert werden.

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