Zusammenfassung: Die Autoren behandeln die Problematik, die die Ergänzung unvollständiger Bauleistungs- und Bauplanungsaufträgen nach sich ziehen kann. In diesem Zusammenhang nehmen sie auch zur Abgrenzung zwischen Leistungsänderungen und zusätzlichen Leistungen im Anwendungsbereich der ÖNORM B 2110 Stellung und erläutern, in welchen Fällen, nachträgliche Änderungen eine Neuausschreibung erfordern.