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Keine Neuauflage alter Schwellenwerte durch § 188 Abs 3 BVergG 2002

VergaberechtStephan Denk (Glosse)ZVB 2005/42ZVB 2005, 126 - 127 Heft 4 v. 1.4.2005

§ 188 Abs 3 BVergG 2002

Die Übergangsregelung des § 188 Abs 3 BVergG 2002 sieht keine Bezugnahme auf die Schwellenwerte des BVergG 1997 vor; insofern ist das BVA im Sinne einer verfassungskonformen Auslegung zur Ablehnung seiner Zuständigkeit nicht befugt.

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