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ZVB-Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2005/23ZVB-LSK 2005, 71 Heft 3 v. 1.3.2005

Zusammenfassung: Sofern der in einem Nachprüfungsantrag geltend gemachte Schaden offensichtlich nicht vorliegt oder keine Auswirkungen für das weitere Vergabeverfahren zu erwarten sind, ist eine Abweisung ad limine erforderlich.

Rechtsgrundlagen: § 170 Abs 1 BVergG 2002

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