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Stattgabe eines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Widerrufs einer Ausschreibung

VergaberechtIlse Lesniak (Glosse)ZVB 2005/26ZVB 2005, 75 - 78 Heft 3 v. 1.3.2005

Zusammenfassung: Fehler bei der Bekanntmachung, die keine inhaltliche Abänderung der Ausschreibung zur Folge hätten, erfordern nicht zwingend den Widerruf der Ausschreibung.

Rechtsgrundlagen: § 105 Abs 1 BVergG 2002; § 164 Abs 1 Z 3 BVergG 2002

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