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Bietergemeinschaft als GesbR ist im Nachprüfungsverfahren parteifähig

VergaberechtGunther Gruber (Glosse)ZVB 2005/21ZVB 2005, 63 - 64 Heft 2 v. 1.2.2005

§ 13 Abs 1 nö VergG idF LGBl 7200-3; § 30 Abs 2 BVergG 2002

Eine Bieter- bzw Arbeitsgemeinschaft in der Rechtsform einer GesBR besitzt im Nachprüfungsverfahren Parteifähigkeit.

VwGH 30.06.2004, 2002/04/0011

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