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Zur Nachprüfungsbefugnis des nicht ausgeschiedenen Bieters

VergaberechtReinhard Grasböck (Glosse)ZVB 2005/19ZVB 2005, 56 - 59 Heft 2 v. 1.2.2005

Zusammenfassung: Das BVA nimmt zur Nachprüfungslegitimation eines nicht ausgeschiedenen Bieters Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 90 Abs 1 BVergG 2002; § 163 BVergG 2002; § 37 AVG; § 39 Abs 2 AVG

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