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Zur Abgrenzung des Dienstleistungsauftrags vom Dienstleistungskonzessionsvertrag

VergaberechtReinhard Grasböck (Glosse)ZVB 2005/7ZVB 2005, 18 - 23 Heft 1 v. 1.1.2005

Zusammenfassung: Das BVA konkretisiert die Abgrenzungsmerkmale zwischen Dienstleistungskonzessionsverträgen und Dienstleistungsaufträgen und erläutert, dass das Risiko der Nichterreichbarkeit des betriebswirtschaftlich angestrebten Ergebnisses kein Charakteristikum eines Dienstleistungskonzessionsvertrags darstellt.

Rechtsgrundlagen: § 4 BVergG 2002

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