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Beim Kostenersatzanspruch iSd § 177 Abs 5 BVergG 2002 ist stets auf das materielle Obsiegen abzustellen

VergaberechtZVB 2005/109ZVB 2005, 343 - 344 Heft 12 v. 1.12.2005

Zusammenfassung: Die Richtigstellung der Ausschreibungsbedingungen nach deren Anfechtung begründet das Obsiegen des Nachprüfungswerbers. Das BVA trifft bezüglich des Kostenersatzanspruches und somit auch über das Vorliegen eines (teilweisen) materiellen Obsiegens eine Entscheidungspflicht.

Rechtsgrundlagen: § 177 Abs 5 BVergG 2002; § 74 Abs 2 AVG 1991

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