Der VwGH nimmt zum Antragsrecht für Feststellungsanträge bei nachträglichem Verlust der Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit Stellung.
VwGH 26.09.2005, 2005/04/0021
Schlagwörter:
Der VwGH nimmt zum Antragsrecht für Feststellungsanträge bei nachträglichem Verlust der Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit Stellung.
VwGH 26.09.2005, 2005/04/0021
Schlagwörter: