Zusammenfassung: Der Abschluss eines Pachtvertrags zu einem markt- und ortsüblichen Pachtzins ist vom Anwendungsbereich des Vergaberechts ausgenommen.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 1 Z 7 BVergG 2002
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Zusammenfassung: Der Abschluss eines Pachtvertrags zu einem markt- und ortsüblichen Pachtzins ist vom Anwendungsbereich des Vergaberechts ausgenommen.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 1 Z 7 BVergG 2002
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