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ZVB-Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2005/111ZVB-LSK 2005, 304 Heft 11 v. 1.11.2005

Zusammenfassung: Die unterlassene Geltendmachung von Angebotsausscheidensgründen durch den Auftraggeber nimmt dem Nachprüfungswerber die Antragslegitimation. Aufgrund der bestehenden Akzessorietät gilt dies auch für einen Teilnahmeantrag, dessen Konversion in einen Nachprüfungsantrag nicht zulässig ist.

Rechtsgrundlagen: § 165 Abs 2 BVergG 2002

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