Zusammenfassung: Das BVA nimmt zum materiellen Obsiegen nach der Abweisung eines EV-Antrags und Zurückweisung eines Nachprüfungsantrags und dem daraus resultierenden Anspruch auf Ersatz der Pauschalgebühren Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 177 Abs 5 BVergG 2002