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ZVB - Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2004/51ZVB-LSK 2004, 263 Heft 9 v. 1.9.2004

Zusammenfassung: Mit einem Feststellungsantrag kann die Feststellung eines sogenannter Rechtsverstoßes verlangt werden. Es handelt sich dabei um die Rechtswidrigkeit der Ausschreibung, auf Grund von Verstößen gegen das Bundesvergabegesetz.

Rechtsgrundlagen: § 174 Abs 1 BVergG 2002; § 175 Abs 1 BVergG 2002

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