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ZVB - Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2004/65ZVB-LSK 2004, 345 Heft 12 v. 1.12.2004

Zusammenfassung: Eine nachträgliche Abänderung von Zuschlagskriterien ist unzulässig. Weiters dürfen grundsätzlich auch nicht nachträglich weitere zwingende Zuschlagskriterien - also Muss-Kriterien - festgelegt werden. Dies insbesondere dann nicht, wenn ein Bieter bei Nichterfüllung der neuen zwingenden Zuschlagskriterien aus dem Vergabeverfahren ausscheiden würde.

Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1 BVergG 2002

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