Zusammenfassung: Im Beitrag wird die Frage des Kostenersatzes im Nachprüfungsverfahren behandelt. Untersucht wird die Frage, ob es sie bei den Kosten des Bieters um vorprozessuale Kosten handelt (wenn man in der Einleitung der Nachprüfung eine Vorbereitung des Prozesses sieht) oder ob die Kosten als Teil der Hauptforderung zu sehen sind. Der Autor beschreibt zur Darstellung der Thematik eine Entscheidung des OLG aus dem Jahr 2003. Behandelt wird auch die Frage des Verdienstentgangs.