vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidung - BVA, 22.04.2003, 05N-36/03-11

VergaberechtZVB-LSK 2003/80ZVB-LSK 2003, 209 Heft 7 und 8 v. 1.7.2003

Zusammenfassung: Das demokratische Prinzip der österreichische Rechtsordnung gibt vor, dass echte Beeinträchtigungen des Wahlrechts dazu führen muss, dass dies für das BVA ein Grund ist keine einstweilige Verfügung zu erlassen.

Rechtsgrundlagen: § 171 Abs 3 BVergG 2002

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!