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Entscheidung - BVA, 22.04.2003, 05N-36/03-11

VergaberechtZVB-LSK 2003/78ZVB-LSK 2003, 209 Heft 7 und 8 v. 1.7.2003

Zusammenfassung: Die Wiener Arbeiter- und Angestelltenkammer ist gem § 7 Abs 1 Z 2 ein öffentlicher Auftraggeber.

Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 1 Z 2 BVergG 2002

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