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Zuständigkeit zur Nachprüfung von Vergabeverfahren von Sektorenauftraggebern in ausschließlichem Landeseigentum

VergaberechtReisner, Hubert (Glossar)ZVB 2003/76ZVB 2003, 216 - 218 Heft 7 und 8 v. 1.7.2003

Zusammenfassung: Die Kompetenzvorschrift Art. 14 b Abs 2 Z 1 B-VG ist dafür zuständig den Terminus Bund in § 135 Abs 2 BVergG 2002 auszulegen. Bei Sektorenauftraggebern wird die Zuständigkeit des BVA zur nachprüfenden Kontrolle nach Art. 14b B-VG bestimmt. Bei der Übergangszeit durch die Kompetenzneuerungen müssen gleichtzeitig die Bundes- und Landesgesetze beachtet werden und die vorgegeben Normzweckvorschriften.

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