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Entscheidung - BVA, 07.10.2002, F 8/01-4

VergaberechtZVB-LSK 2003/48ZVB-LSK 2003, 139 Heft 5 v. 1.5.2003

Zusammenfassung: Der Antragssteller muss im Nachprüfungsantrag klar festlegen gegen wen der Antrag gerichtet ist, sonst ist der Antrag mangelhaft.

Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 3 AVG 1991; § 115 Abs 5 Z 2 BVergG 1997

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