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Entscheidung - BVA, 19.02.2003, 11-F-006/02-13

VergaberechtZVB-LSK 2003/51ZVB-LSK 2003, 139 Heft 5 v. 1.5.2003

Zusammenfassung: Wurde das Vergabeverfahren ohne Zuschlag durch einen Widerruf beendet, fehlt es an einem für eine Feststellung zugänglichen Tatbestand, wie dies in § 113 Abs 3 BVergG 1997 vorgeschrieben ist.

Rechtsgrundlagen: § 113 Abs 3 BVergG 1997

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