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Entscheidung - BVA, 23.12.2002, 01N-73/02-21

VergaberechtZVB-LSK 2003/54ZVB-LSK 2003, 139 Heft 5 v. 1.5.2003

Zusammenfassung: Die Antragsstellerin muss für einen Erlass einer einstweiligen Verfügung ihre Interessen begründen. Dies umfasst auch die nötige Mitarbeit an der Erfassung des Sachverhalts.

Rechtsgrundlagen: § 116 BVergG 1997

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