§ 107 Abs 4 Z 2 Stmk VergG; § 115 Z 2 BVergG 1997; § 166 Abs 1 Z 2 BVergG 2002
Im Falle eines Antrages auf ein Nachprüfungsverfahren nach dem Zuschlag, ist dieser ausschließlich an den Auftraggeber zu richten. Anderfalls ist so ein Antrag unzulässig und abzuweisen.