Zusammenfassung: Der Entwurf eines Kärntner Vergaberechtsschutzgesetzes sieht ua die Neugestaltung der Ombudsstelle für Vergabewesen, eine Verbesserung des Rechtsschutzes und eine Beschleunigung der Nachprüfungskontrolle vor. Weiters geht der Autor auf die Verlagerung der Verantwortung für den Verfahrensablauf auf die Parteien ein. Er zieht in seiner Betrachtung immer wieder Querschlüsse zum BVergG 2002