§ 16 BVergG 2002; § 21 BVergG 2002; § 98 Z 2 BVergG 2002
Behandelt werden die neuen Regelungen im Bereich der Vorarbeitenproblematik. Der Autor weist auf den Fortschritt hin indem er mittels Interpretation erklärt was nun genau unter diesen ehemals weiten Begriff fällt. Zusätzlich behandelt er die Notwendigkeit eines Wettbewerbsvorteiles um einen Bewerben unter Umständen auszuschließen, und interpretiert dabei § 21 BVergG 2002