Zusammenfassung: Erhebliche Umstände dürfen im Nachprüfungsverfahren von Amts wegen berücksichtigt werden. Schadenersatz kann uU auch dann zugesprochen werden, wenn man nicht beweisen kann, dass man Bestbieter gewesen wäre. Entscheidende Punkte sind hier eine Rechtsverletzung und dass die auf einem rechtswidrigen Zuschlagskriterium beruht. Gewisse Zuschlagskriterien können diskriminierend und daher unzulässig sein (genannt: geografische Kriterien, Referenzen)