In diesem Aufsatz gibt der Autor einen Überblick über die Spruchpraxis des OGH zur Prüfung der Preisangemessenheit von Angeboten. Es ist zur Prüfung nicht nur von vergleichbaren Erfahrungswerten auszugehen sondern auch von den Vorgaben des Zivilrechts. Bei besonders niedrigen Preisen hat der Auftraggeber Aufklärung zu verlangen.