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Voraussetzungen einer Funktionalen Ausschreibung

VergaberechtRA Dr. Heiko Höfler; RA Birgit BertZVB 2002/35ZVB 2002, 91 Heft 3 v. 1.3.2002

Zusammenfassung: Nach deutschem Vergaberecht muss der Auftraggeber in einer funktionalen Leistungsbeschreibung die wesentlichen Einzelheiten der Leistung und die Rahmenbedingungen festhalten. Nur so kann eine Vergleichbarkeit von den verschiedenen Angeboten sichergestellt werden.

Rechtsgrundlagen: § 8 VOL/A; § 16 Nr 1 VOL/A

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