BaukoordinierungsRL
Europarechtlich darf dem Bieter der Zuschlag erteilt werden, dessen Angebot die niedrigsten Abrechnungskosten erzeugt. Voraussetzung ist, dass die Angebote einen annähernd gleichen Gesamtpreis aufweisen, sie gleichwertig sind, das Bestpreisprinzip gewählt wurde und die Kosten ein Zuschlagskriterium waren. Die Bewertung der Abrechnungskosten muss durch einen unabhängigen Fachmann erfolgen.