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Berücksichtigung sozialer Aspekte im Vergabewesen

VergaberechtDr. Michael Fruhmann, Leiter des für Legistik des BVergG zuständigen Referates V A 8 a im BundeskanzleramtZVB 2002/10ZVB 2002, 24 - 27 Heft 1 v. 1.1.2002

Zusammenfassung: In diesem Beitrag bespricht der Autor die Mitteilung der Kommission über die Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte im öffentlichen Vergabewesen. Der Auftraggeber kann den Auftragsgegenstand so wählen, wie es seinen sozialpolitischen Anliegen entspricht. Ein Verstoß gegen soziale Schutzvorschriften kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Rechtsgrundlagen: KOM (2001) 566

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