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Nichtigkeit der Zuschlagserteilung (§ 109 Abs 8 BVergG)

VergaberechtDr. Stephan Denk, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am VfGHZVB 2002/8ZVB 2002, 20 - 23 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 109 Abs 8 BVergG

Die Verständigung von der Einleitung eines Schlichtungsverfahren durch die B-VKK gilt dem Auftraggeber dann als zugegangen, wenn sie in seinem Machtbereich gelangt ist. Hat der Auftraggeber nun den Zuschlag innerhalb der Stillhaltefrist des § 109 Abs 8 BVergG erteilt, kann das BVA die Nichtigkeit des Zuschlages feststellen.

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