Zusammenfassung: Dieser Beitrag befasst sich mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des mit dem BVergG 2002 erneuerten Rechtsschutzsystems. Es muss genau differenziert werden, für welche Verfahren und ab wann das neue BVA zuständig ist. Grundsätzlich gilt das neue Rechtschutzsystem für alle Vergabeverfahren, die seit dem 1.9.2002 eingeleitet wurden. Das neue BVA ist ebenfalls alle älteren Verfahren zuständig. Allerdings hat es die Bestimmungen des BVergG 1997 dabei anzuwenden.