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Wann beginnt die Stillhaltefrist gemäß § 53a Abs 2 BVergG zu laufen?

VergaberechtHoloubek, MichaelZVB 2001/53ZVB 2001, 133 Heft 5 v. 1.11.2001

Zusammenfassung: Der Beitrag widmet sich den Bestimmungen zur Stillhaltefrist, insbesondere wann diese ihren Beginn hat. Der Autor geht zur Darstellung dieser Thematik auf die aktuelle Spruchpraxis der Bundesvergabekontrollkommission aus dem Jahr 2001 ein. Außerdem wird der Unterschied in der Entscheidungspraxis zwischen Bundesvergabeamt und Bundesvergabekontrollkommission erörtert.

Rechtsgrundlagen: § 53a BVergG; § 70 BVergG

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