Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht die Möglichkeiten tschechischer Unternehmen im Rahmen des Vergabeverfahrens. Die Autorin bezieht sich zur Darstellung dieser Thematik auf eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2001. Untersucht werden Fragen zur Gleichbehandlung, zu diskriminierenden Bestimmungen sowie zur Anwendbarkeit des GATS. Behandelt werden Fragen im Bereich der Vergabe von Dienstleistungen.