Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht die Frage, ob Mehrfachbeteiligungen von Subunternehmern an einem Vergabeverfahren zulässig sind oder nicht. Der Autor beschreibt zur Darstellung dieser Frage eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2001. Untersucht werden Fragen des Wettbewerbs, wettbewerbswidriger Ansprachen, sowie deren Nachweis. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass eine Mehrfachbeteiligung grundsätzlich möglich ist. Dies nur dann nicht, wenn der Auftraggeber nachweisen kann, dass wettbewerbswidrige Ansprachen erfolgt sind.