Zusammenfassung: Der Beitrag widmet sich der Frage, wie Wettbewerb im Bereich des Vergaberechts definiert werden kann. Die Autorin bezieht sich zur Darstellung dieses Problems auf eine Entscheidung der Bundesvergabekontrollkommission aus dem Jahr 2001. Erörtert wird im Konkreten der Planungswettbewerb des vorliegenden Falles.
Rechtsgrundlagen: § 82 Abs 5 und 6 BVergG