Zusammenfassung: Der Beitrag widmet sich dem Themengebiet der Beteiligung von Gemeinden an öffentlichen Unternehmen. Der Autor beschreibt zur Darstellung der Thematik eine Entscheidung der Bundesvergabekontrollkommission aus dem Jahr 2001. Behandelt wird die Relevanz der Größe einer Gemeinde, die sich an einem öffentlichen Unternehmen beteiligt, die Anwendung der Vergaberichtlinien, sowie die gemeinschafskonforme Interpretation in dieser Hinsicht. Außerdem geht der Autor auch auf die Abgrenzung gewerbliche und nicht-gewerbliche Tätigkeit ein und erörtert wettbewerbsrechtliche Aspekte.