Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht das Billigstbieterprinzip, die Gewichtung von Zuschlagskriterien und das Nachprüfungsverfahren. Der Autor bezieht sich zur Darstellung dieser Themen auf zwei Entscheidungen des Vergabekontrollsenats aus dem Jahr 2001. Konkret widmet er sich der zwei Wochen Frist für die Stellung eines Nachprüfungsantrags und der Möglichkeit von Rahmenverträgen. Bei letzteren geht er auf die Ausschreibung, die Mengenspekulation und die Bekämpfbarkeit von Angeboten ein.