Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht eine spezifische Regelung des deutschen Vergabegesetzes. Es handelt sich um die Verlängerung eines Dienstleistungsvertrages, die ebenfalls einen entgeltlichen Vertrag und somit einen öffentlichen Auftrag darstellt. Die Autoren beschreiben zur Darstellung des Problems eine Entscheidung des OLG Düsseldorf aus dem Jahr 2001.
Rechtsgrundlagen: § 99 Abs 1 dt GWB