Für den Bereich der "Zukunftsvorsorge" und vor allem für den generellen Schutz der Versicherten im Privatversicherungsrecht ist das Versicherungsaufsichtsrecht als Teil der längst umfassend verstandenen Finanzmarktaufsicht von erheblicher Bedeutung, inhaltlich aber nur schwer überschaubar. Der Grund dafür liegt, abgesehen von der Komplexität der Materie als solcher, vor allem in der permanenten Veränderung der maßgebenden Rechtsgrundlagen, wofür in erster Linie sicher die EU-Rechtsetzung verantwortlich ist, aber auch der nationale Gesetzgeber seinen Teil zusätzlich beiträgt. Symptomatisch ist, dass das 1978 neu gefasste VAG seither schon über fünfzig Mal (und mitunter auch ganz grundlegend) geändert worden ist. Angesichts dieser Situation besteht für eine aktuelle einführende Darstellung des Versicherungsaufsichtsrechts ein dringender Bedarf, dem jedoch in jüngerer Zeit nicht hinreichend Folge geleistet wurde.

