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Nichtberücksichtigung der Betriebspension bei der Berechnungsgrundlage für die Witwenpension

JudikaturGesetzliche Sozialversicherungzuvo 2008/50zuvo 2008, 76 Heft 3 v. 12.6.2008

ASVG § 264 Abs 5

Die Betriebspension wird dem Arbeitnehmer wegen seiner Arbeitsleistung versprochen und stellt gewissermaßen ein aufgespartes „thesauriertes“ Entgelt (im arbeitsrechtlichen Sinn) dar, das sich der einzelne Arbeitnehmer durch seine Tätigkeit und Loyalität gegenüber dem Betrieb erdient hat.

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