vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rückkaufswert

LexikonAngelika Eggerzuvo 2008/22zuvo 2008, 27 Heft 1 v. 11.2.2008

Der Rückkaufswert ist ein Begriff aus der kapitalbildenden Lebensversicherung. Es handelt sich dabei um jenen Geldbetrag, den ein Versicherungsunternehmen bei vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Versicherungsnehmer an diesen auszuzahlen hat. Mit der Auszahlung des Rückkaufswertes erlischt die Versicherung und daher auch jeder Anspruch aus dem Versicherungsvertrag.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!