Das Regierungsprogramm für die 23. Gesetzgebungsperiode enthält für die Reform des Versicherungsfalls der geminderten Arbeitsfähigkeit folgende Aufgabenstellung:
„Invaliditätspensionen
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Sozialpartnern, Regierungsvertretern und anderen Experten, soll bis 1. 1. 2008 Vorschläge zu einer Neuordnung des Invaliditätspensionsrechts erarbeiten. Bei der Zuerkennung der Pensionen wegen geminderter Arbeitsfähigkeit (in weiterer Folge Invaliditätspensionen) werden verschiedene Berufsgruppen ungleich behandelt. Auch in diesem Bereich ist eine Harmonisierung anzustreben. Für ältere Personen, die wegen ihrer geminderten Arbeitsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind, aber die Anforderungen für eine Invaliditätspension noch nicht erfüllen, ist zu prüfen, ob eine Verbesserung erreicht werden kann.“

