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Vorzeitige Alterspension und Folgeprovisionen eines Versicherungsmaklers

Judikaturzuvo 2007/35zuvo 2007, 49 Heft 2 v. 22.8.2007

GSVG idF StrukturanpassungsG BGBl 1995/297: § 131 Abs 2

Folgeprovisionen eines Versicherungsmaklers aus in seiner aktiven Zeit abgeschlossenen Verträgen führen nicht zum Wegfall des Anspruchs auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer, da sie kein Erwerbseinkommen iSd § 131 GSVG darstellen.

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